
SRO SAV/SNV
Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen
Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes
Newsflash - Berater nach GwG
Die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes wird ab 1. Oktober 2026 auch Berater im Sinn des GwG aufnehmen. Die SRO SAV/SNV wird mit klaren Regeln eine effiziente, kostensensitive und verlässliche Aufsicht auch im Bereich der GwG-Berater sicherstellen. Sie können sich hier (verlinkt) über die Beratermitgliedschaft informieren.
Die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes besteht seit 2000. Sie richtet sich gesamtschweizerisch an selbständige Rechtsanwälte und Notare, die im Sinne des GwG als Finanzintermediäre und Berater tätig sind. Die SRO SAV/SNV nimmt gegenüber den ihr angeschlossenen Finanzintermediären die gesetzlichen Pflichten im Bereich der Geldwäschereiabwehr wahr. Sie untersteht ihrerseits der Aufsicht der FINMA.
Die SRO SAV/SNV ist als Verein konstituiert, der den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB und des GwG untersteht. Das Generalsekretariat befindet sich in Bern.
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