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SRO SAV/SNV

Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen
Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes

Newsflash - Berater nach GwG

Die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes wird ab Inkrafttreten des revidierten Geldwäschereigesetzes auch Berater im Sinn des GwG aufnehmen. Die SRO SAV/SNV wird mit klaren Regeln eine effiziente, kostensensitive und verlässliche Aufsicht auch im Bereich der GwG-Berater sicherstellen. Die SRO SAV/SNV hat dazu Ende Januar 2026 bei der FINMA eine Statuten- und Reglementsänderung beantragt. Sie können sich hier (verlinkt) auf die Warteliste der SRO SAV/SNV setzen lassen, um über alle Entwicklungen und insb. die Freigabe zur Anmeldung als Beratermitglied direkt informiert zu werden.

Die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes besteht seit 2000. Sie richtet sich gesamtschweizerisch an selbständige Rechtsanwälte und Notare, die im Sinne des GwG als Finanzinterme­diäre tätig sind.

Die SRO SAV/SNV nimmt gegenüber den ihr angeschlossenen Finanzintermediären die ge­setzlichen Pflich­ten im Bereich der Geldwäschereiabwehr wahr. Sie untersteht ihrerseits der Aufsicht der FINMA. 

Die SRO SAV/SNV ist als Verein konstituiert, der den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB und des GwG untersteht. Das Generalsekretariat befindet sich in Bern.

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