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Auslegungsfragen zum GwG:
Grundsätzlich regelt das Geldwäschereigesetz und dessen Verordnung den Anwendungsbereich des GwG. Zur Auslegung wird insb. auf das Rundschreiben der Eidg. Finanzmarktaufsicht 2011/1 verwiesen.
Für Unterstellungsanfragen von Anwältinnen und Notarinnen sowie Anwälten und Notaren steht die SRO beratend zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen
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