Die SRO SAV/SNV
Die SRO wurde kurz nach der Inkraftsetzung des GwG im Jahr 1998 gegründet. Die SRO ist eine von der Eidg. Finanzmarktaufsicht im Sinn von Art. 24 GwG bewilligte Selbstregulierungsorganisation. Die SRO wird von der Eidg. Finanzmarktaufsicht geprüft. Ihr Zweck besteht in der Überwachung der Einhaltung der GwG-Pflichten ihrer Mitglieder. Die SRO ist nicht gewinnstrebig und muss lediglich kostendeckend arbeiten.
Als Branchen-SRO steht die SRO nur vom Berufsgeheimnis geschützten Schweizer Anwältinnen und Anwälten sowie Notarinnen und Notaren und deren Mitarbeitenden offen. Die SRO setzt sich für eine zielgerichtete, effiziente und branchengerechte Aufsicht im Bereich des Geldwäschereigesetzes ein.
Die Aktivmitglieder des Trägervereins der SRO sind der Schweizerische Anwaltsverband und der Schweizer Notarenverband.
Der Vorstand der SRO besteht ausschliesslich aus Anwältinnen resp. Anwälten und Notarinnen resp. Notaren mit Haupttätigkeit in einer Kanzlei oder einem Notariat in der Schweiz. Im Vorstand sind alle Sprachregionen der Schweiz vertreten.
Das Generalsekretariat der SRO besteht aus einem kleinen Team von spezialisierten Mitarbeitenden. Das Generalsekretariat befindet sich am Sitz der SRO in Bern.

Organisation Generalsekretariat
