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Kosten
Grundbeitrag und Aufsichtsabgabe
Die Mitgliedschaftskosten bei der SRO ergeben sich aus dem Gebührenreglement der SRO. Die SRO arbeitet als nicht gewinnstrebiger Verein kostendeckend. Die SRO verlegt die Kosten nach Möglichkeit verursachergerecht.
Kontrollkosten
Das Passivmitglied bezahlt den Kontrollbeitrag nur im Jahr, in welchem es kontrolliert wird. Der Kontrollrhythmus richtet sich nach dem Risikoprofil der Finanzintermediäre. Die Kontrollkosten ergeben sich aus dem Gebührenreglement der SRO.
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