Einzeln anschliessen können sich

  • selbständig tätige Anwälte und Notare,
  • sofern jeder eigene Geldwäschereipräventions-Vorkehren trifft,
  • also z.B. eine eigene Liste mit den von ihnen je selber geführten FI-Mandaten unterhält,
  • eigene interne Richtlinien zur Geldwäscherei-Prävention erlässt,
  • persönlich die Weiterbildungsveranstaltungen besucht

Die genauen Bedingungen für einen Anschluss, sowie die damit einhergehenden Pflichten, sind in den Regelwerken der SRO SAV/SNV im Einzelnen geregelt.

 

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Kollektivanschluss