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Beitrittsverfahren
Für den Beitritt erforderliche Unterlagen
Dem Anschlussgesuch müssen neben dem unterzeichneten Beitrittsformular die Beilagen gemäss Beitrittserklärung beigelegt werden.
Ablauf
Nach Eingang der vollständigen Beitrittsunterlagen entscheidet der Vorstand SRO SAV/SNV über das Beitrittsgesuch
Das Anschlussverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Wichtig
Beachten Sie unbedingt, dass einem Anwalt oder Notar die Tätigkeit als Finanzintermediär untersagt ist, solange er nicht einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen ist (Art. 14 Abs. 1 und 3 GwG i.V. m. Art. 44 FINMAG). Sie dürfen Ihre Tätigkeit als Finanzintermediär also erst aufnehmen, wenn Sie von der SRO die schriftliche Bestätigung über Ihren Anschluss erhalten haben.
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