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Image by Parrish Freeman

Beitrittsverfahren

Für den Beitritt erforderliche Unterlagen

Dem Anschlussgesuch müssen neben dem unterzeichneten Beitrittsformular die Beilagen gemäss Beitrittserklärung beigelegt werden. 

Ablauf

Nach Eingang der vollständigen Beitrittsunterlagen entscheidet der Vorstand SRO SAV/SNV über das Beitrittsgesuch

 

Das Anschlussverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen.

Wichtig

Beachten Sie unbedingt, dass einem Anwalt oder Notar die Tätigkeit als Finanzintermediär untersagt ist, solange er nicht einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen ist (Art. 14 Abs. 1 und 3 GwG i.V. m. Art. 44 FINMAG). Sie dürfen Ihre Tätigkeit als Finanzintermediär also erst aufnehmen, wenn Sie von der SRO die schriftliche Bestätigung über Ihren Anschluss erhalten haben.

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